- Die kommunalwirtschaftliche Betätigung der Kommunen dient der Daseinsvorsorge und ist wesentlicher Teil der durch Artikel 28, Absatz 2 Grundgesetz verbrieften kommunalen Selbstverwaltung.
- Nutzenstiftung rangiert vor Gewinnmaximierung.
- Charakteristisch sind die starke lokale und regionale Verwurzelung, die umfassende Wahrnehmung gesellschaftspolitischer Verantwortung und das hohe Maß an Akzeptanz und Vertrauen bei den Bürgern
Daraus leiten sich die zentralen redaktionellen Schwerpunkte von UNTERNEHMERIN KOMMUNE ab. Gleichzeitig ist zu konstatieren, dass wesentliche Unterschiede, vor allem in der Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung, zwischen den alten und den neuen Ländern mittelfristig Bestand haben werden. Deshalb gibt es in jeder Ausgabe das FORUM NEUE LÄNDER. Dort finden ostdeutsche Entscheidungsträger Informationen, die auch deutschlandweit Relevanz haben - etwa zum Zusammenhang zwischen demografischer Entwicklung und Kommunalwirtschaft.